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Auffinden von Kampfmitteln

Mehr als 60 Jahre nach Ende des 2. Weltkrieges ist die Beseitigung von Kampfmitteln leider noch immer ein wichtiges Thema. Durch Bombardierungen und Kampfhandlungen sind auch heute noch viele Flächen mit Kampfmitteln kontaminiert.

Die damals nicht detonierten Kampfmittel stellen heute eine potentielle Gefährdung für die Bürger und die Umwelt dar. Unter dem Begriff „Kampfmittel“ verstehen wir nicht nur Bomben bzw. Bombenblindgänger, sondern alle Gegenstände, die Explosiv-, Kampf-, Nebel-, Brand-, oder Reizstoffe enthalten. Das können beispielsweise Granaten, Zünder, Minen oder Patronen sein.

 

Die Möglichkeit, dass Menschen und Tiere durch unbeabsichtigte Auslösung von Detonationen sowie durch Selbstdetonation von Sprengkörpern verletzt werden, besteht weiterhin. Ein schlechter Zustand und zum Teil starke Rostbildung bei aufgefundenen Kampfmitteln sind keinesfalls Anzeichen für deren Ungefährlichkeit; im Gegenteil: Alter und Rost können das Risiko einer Detonation im Einzelfall sogar noch erhöhen.
Bedingt durch die Vielzahl der Munitionsarten und Zündsysteme sind umfangreiche Kenntnisse Voraussetzung für eine eindeutige Identifizierung, die notwendige Gefahrenabschätzung sowie eine fachgerechte Handhabung bzw. Beseitigung. Der Kampfmittelbeseitigungsdienst stellt für diese Zwecke sowohl sein umfangreiches Fachwissen, als auch sein speziell ausgebildetes Personal zur Verfügung. Versuchen Sie niemals, selbst Hand anzulegen.


Im Falle des Auffindens verdächtiger Gegenstände, verfahren Sie bitte wie folgt:

FUNDMUNITION, AUCH KLEINSTE MUNITIONSRESTE, NICHT BERÜHREN !

Stellen Sie eventuelle Arbeiten am Fundort sofort ein.

Sichern Sie den Fundort ab.

Verständigen Sie umgehend die Leitstelle der Feuerwehr unter Notruf 112


Halten Sie möglichst folgende Informationen bereit:

Wer meldet (Ihr Name, Ihre Telefonnummer für eventuelle Rückfragen)

Was wurde gefunden (Art des Kampfmittel -soweit durch Sie beurteilbar-, ansonsten kurze Beschreibung des Fundgegenstandes)

Wo wurde der Gegenstand gefunden (Fundort - Straße - Platz, öffentliche oder private Fläche; Anschrift oder, falls nicht vorhanden eine Ortsbeschreibung)

Wie sind Lage bzw. Zustand des Fundstückes (z.b. frei liegend oder verdeckt)

Wurde das vermeintliche Kampfmittel bewegt ?